Mit Weiterbildung immer einen Schritt voraus.

Mit Weiterbildung immer einen Schritt voraus. Ihre Weiterbildung im FiGD kann über einen Bildungsgutschein der Institutionen der Bundesagentur für Arbeit, aller Jobcenter, der Deutschen Rentenversicherung, Berufsförderungsdienst … sowie anderen Genehmigungsformen zu 100 % gefördert werden (BGS oder AVGS).
Für viele Menschen ist eine Weiterbildung im FiGD nicht nur wertvoll, sondern auch finanziell eine Herausforderung. Daher freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu können, dass eine Weiterbildung im FiGD über einen Bildungsgutschein der Institutionen der Bundesagentur für Arbeit, aller Jobcenter, der Deutschen Rentenversicherung, Berufsförderungsdienst und anderen Genehmigungsformen wie BGS oder AVGS zu 100 % gefördert werden kann.

Diese Fördermöglichkeiten bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr Wissen und Können auf den neuesten Stand zu bringen und sich so berufliche Vorteile zu verschaffen. Der Förderantrag ist meist schnell bearbeitet und die Zahlung erfolgt an den Bildungsanbieter direkt nach Antragsstellung.

Durch die Fördermittel kann man viel Geld sparen, das man in andere Dinge investieren kann – zum Beispiel in Lernmaterialien oder Reisekosten für Kurse. Deshalb bietet es sich an, unbedingt über diese Fördermöglichkeit nachzudenken.

Wir möchten Sie ermutigen, Ihre Weiterbildung beim FiGD in Anspruch zu nehmen und von dieser attraktiven Fördermöglichkeit Gebrauch zu machen. Mit Hilfe des Bildungsgutscheins können Sie sicherstellen, dass Sie den bestmöglichen Nutzen aus Ihrer Weiterbildung ziehen und gleichzeitig noch Geld sparen!